- Die Mitgliedsunternehmen des BDSV verstehen sich in erster Linie als hochqualifizierte Ausrüster und Partner der Bundeswehr sowie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Sicherheitsinteressen und dienen unmittelbar der Sicherheit und Freiheit der in unserem Land lebenden Bürgerinnen und Bürger.
- Die Mitgliedsunternehmen des BDSV versetzen mit ihrer Kompetenz sowie ihren hochqualitativen Produkten die Bundeswehr sowie die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Bundesrepublik Deutschland in die Lage, ihren Aufgaben bei der Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Recht, Freiheit und Sicherheit nachzukommen. Dies gilt gleichermaßen im In- und Ausland, bei der Landes- und Bündnisverteidigung sowie bei Auslandseinsätzen im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme.
- Die Mitgliedsunternehmen des BDSV bekennen sich zu verstärkten Kooperationen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich auf internationaler, insbesondere europäischer Ebene. Die Voraussetzung hierfür ist ein fairer Wettbewerbsrahmen.
- Die Mitgliedsunternehmen des BDSV exportieren Rüstungsgüter aus Deutschland ausschließlich auf Grundlage bestehender Exportgesetze und im Einklang mit den geltenden Vorgaben der Bundesregierung, die darüber im Sinne ihrer außen- und sicherheitspolitischen Ziele autonom entscheidet.
- Die Mitgliedsunternehmen des BDSV wirtschaften im Einklang mit den nationalen und internationalen Leitlinien zur Geschäftsethik und Compliance. Sie bekennen sich zur Einhaltung von Recht und Gesetz im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr