a.) Truppen- oder Dienstausweis
Dienstausweis einer Sicherheitsbehörde in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis).
b.) Schriftliche Bestätigung einer Behörde über die Zusammenarbeit, die den Bezug zur Sicherheits- und Verteidigungsindustrie herstellt.
c.) Eigener Nachweis des Branchenbezuges
Personen, die nicht von einer staatlichen Sicherheitsbehörde stammen und dennoch einen fachlichen/beruflichen Bezug zur Branche vorweisen können, können einen eigenen Nachweis erbringen. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ein Schreiben, ausgestellt auf offiziellem Firmenbriefkopf (ersatzweise mit Firmenstempel). Das Schreiben enthält den vollständigen Namen des Besuchers und seine Tätigkeit in der Fima. Bitte auch auf die Fimenwebseite verweisen und, falls vorhanden, den NCAGE-Code angeben.
- Zusätzlich zu diesem Schreiben muss der Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug der Firma beigefügt werden.
- Nur für den Fall, dass der Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug keinen ersichtlichen Bezug zur Branche aufweist, müssten Sie ein drittes Dokument beifügen. Das Dokument muss einen eindeutigen Bezug zur Sicherheits- oder Verteidigungsindustrie vorweisen (beispielsweise Lieferantenrechnung für Komponenten zur Herstellung von messerelevanten Produkten; schriftliche Bestätigung eines branchenrelevanten Industriepartners über die Zusammenarbeit).